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Téléphérique Chalais-Vercorin - été

Seilbahn Chalais-Vercorin – Erneuerung

31 Juli 2025

Informationen zur Erneuerung der Seilbahn Chalais-Vercorin

Nach Abschluss des von der Gemeinde Chalais durchgeführten Raumplanungsverfahrens, das eine Teiländerung des Zonenplans (PAZ) und der kommunalen Bau- und Zonenordnung (RCCZ) vorsah, konnte das Genehmigungsverfahren für die Pläne der neuen Seilbahn, das von der Gesellschaft Téléphérique Chalais-Vercorin SA (TCV) durchgeführt wurde, beim Bundesamt für Verkehr (BAV) wieder aufgenommen werden.

Die Entscheidung des Bundesgerichts (BGer), die Einsprachen der Gegner dieser Änderung zurückzuweisen, hat die Trasse der künftigen Anlage, die Chalais und Vercorin verbinden wird, endgültig bestätigt.

Das Genehmigungsverfahren für die Pläne hatte gleichzeitig mit dem Verfahren der Gemeinde Chalais begonnen, wurde jedoch vom BAV aufgrund der Einsprüche der Gegner ausgesetzt, bis die Schlussfolgerungen zur Raumplanung vorlagen.

Das nun wieder aufgenommene Seilbahnprojekt musste daher überarbeitet werden, um den seit 2018 erfolgten Änderungen der technischen und rechtlichen Normen Rechnung zu tragen, was einen grossen Aufwand für die Aktualisierung der Unterlagen mit sich brachte. Nachdem das Projekt unter sorgfältiger Beachtung der Rechte Dritter aktualisiert worden war, gaben die verschiedenen Bundes- und Kantonsämter, darunter das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), ihre Stellungnahmen ab, in denen sie verschiedene Auflagen machten, die TCV vor und nach der Genehmigung der Pläne zu erfüllen hatte. Nun ist es Aufgabe unseres Unternehmens, auf diese Stellungnahmen zu reagieren und unsere Verpflichtungen zu erfüllen, um so schnell wie möglich die Genehmigung der Pläne durch das BAV zu erhalten.

Parallel dazu wurde sowohl beim Kanton Wallis als auch beim BAV, Abteilung Finanzierung, der endgültige Finanzierungsantrag für die Anlage eingereicht. Dieser Antrag berücksichtigt sowohl die Verbesserungen, die am Projekt vorgenommen wurden, insbesondere hinsichtlich der Umweltbilanz der zukünftigen Anlage, als auch den Preisanstieg, der seit Einreichung des ursprünglichen Antrags im Jahr 2018 zu verzeichnen war. Zur Erinnerung: Da die neue Anlage in das öffentliche Verkehrsnetz des Bundes und des Kantons integriert ist, wird sie zu 85 % aus Bundes- und Kantonsmitteln finanziert. Eventuelle künftige Betriebsdefizite werden weiterhin vom Kanton und vom Bund übernommen.

Wenn also alles wie erwartet verläuft, könnte TCV bis Ende 2025 sowohl die Genehmigung der Pläne als auch die Finanzierung des Projekts erhalten. Der weitere Verlauf des Projekts hängt von der Haltung der Gegner ab, die dann entweder gegen die Entscheidung Berufung einlegen oder das Projekt im ersten Halbjahr 2026 vor Ort starten lassen können.