
Verschärfte Vorschriften im gesamten Kantonsgebiet zur Vorbeugung von Brandgefahren.
Trotz der Niederschläge der letzten Tage bleibt die Brandgefahr im Wallis aufgrund wiederholter Hitzewellen und des seit Jahresbeginn aufgelaufenen Niederschlagsdefizits weiterhin äusserst kritisch. Dies wird durch die steigende Zahl von Einsätzen wegen Brandausbrüchen bestätigt. Der Kanton Wallis weist daher erneut auf das allgemeine Feuerverbot hin und ruft die Bevölkerung dazu auf, angesichts dieser Gefahr weiterhin wachsam zu bleiben.
Das generelle Verbot gilt auch für alle «Feuerwerkskörper», unabhängig von ihrer Kategorie oder Grösse. Selbst Feuerwerkskörper vom Typ «Vulkan» sind an den Feierlichkeiten zum 1. August nicht erlaubt.
Angesichts der allgemeinen Lage weist der Kanton Wallis darauf hin, dass diese bis zum Eintreten von mehrtägigen, anhaltenden Regenfällen kritisch bleiben wird. Kurze Regenschauer und Gewitter reichen nicht aus, um die Gefahrenstufe spürbar zu senken. Die Bevölkerung wird aufgefordert, äusserste Wachsamkeit walten zu lassen und alles zu unternehmen, um Wälder, Wiesen, Maiensässe und Wohngebiete zu schützen.
Jede Feststellung eines Brandausbruchs oder von verdächtigem Rauch muss unverzüglich der kantonalen Alarm- und Einsatzzentrale unter der Nummer 118 gemeldet werden.
Die Verhaltensanweisungen und Empfehlungen sowie die aktuelle Lage zur Waldbrandgefahr sind auf der Website des Staates verfügbar: www.vs.ch/de/web/sfnp/incendi
Wir danken Ihnen, dass Sie diese Informationen im Interesse der Sicherheit aller beachten.